Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 11.04.1989 | BVerfG

Rechtsprechung
   BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89   

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BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89 (https://dejure.org/1995,708)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.1995 - 2 BvG 1/89 (https://dejure.org/1995,708)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 1995 - 2 BvG 1/89 (https://dejure.org/1995,708)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Wahrung der Länderrechte gegenüber der EG (Fernsehrichtlinie)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handlungspflichten der Bundesregierung bei Beanspruchung der Rechtsetzungskompetenz durch die EWG hinsichtlich eines in der Gesetzgebungskompetenz der Länder stehenden Gegenstandes - Fernsehrichtlinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Europäische Gemeinschaft - Rechtsetzungskompetenz - Sache des Bundes - Vertretung der Rechte der Bundesrepublik Deutschland - Bund-Länder-Streit - Beitritt von Ländern - Einhaltung der Frist des § 64 III BverfGG - Von der Gemeinschaft beanspruchter Gegenstand - Bund als ...

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    EWG-Richtlinie

  • kommunikationsseminare.eu PDF, S. 20 (Ausführliche Zusammenfassung)

    Rundfunk - "EG-Fernsehrichtlinie"

Sonstiges (2)

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • bundestag.de PDF, S. 13 (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme des Bundesrats

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 92, 203
  • NJW 1996, 3408 (Ls.)
  • MDR 1995, 648
  • NVwZ 1996, 1093
  • DVBl 1995, 561
  • DÖV 1995, 552
  • ZUM 1995, 405
  • afp 1995, 483
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89
    Äußerstenfalls wird sie - wo das Gemeinschaftsrecht eine Mehrheitsentscheidung zwar an sich zuläßt, einer solchen jedoch das Verfassungsprinzip der Bundesstaatlichkeit (Art. 79 Abs. 3 GG) entgegensteht - das aus der Gemeinschaftstreue folgende Gebot wechselseitiger Rücksichtnahme zur Geltung zu bringen haben (vgl. BVerfGE 89, 155 [184]).

    Zwar hat die Bundesregierung darauf hinzuwirken, daß die bestimmbar festgelegten Gemeinschaftskompetenzen (vgl. BVerfGE 89, 155 [187 f., 191 ff.]) durch ihre Handhabung nicht an Voraussehbarkeit verlieren und ihre Begrenzungsfunktion einbüßen.

    Dieses Prinzip der begrenzten Einzelzuständigkeit bedeutet, daß die Gemeinschaftsorgane nur dort tätig werden dürfen, wo der Vertrag die Verbandskompetenz der Gemeinschaft begründet, und daß sie die jeweils vorgeschriebene Form des Rechtsaktes verwenden müssen, es sei denn, der Vertrag stellt ihnen insoweit die Wahl frei (vgl. Oppermann, Europarecht, 1991, § 6, Rn. 433; Streinz, Europarecht, 2. Aufl. 1995, Rn. 436 f.; nunmehr auch Art. E EUV und Art. 3b Abs. 1 EGV sowie BVerfGE 89, 155 [191 ff.]).

  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89
    Für die Zulässigkeit des Antrags genügt es, daß sich aus dem Sachvortrag des Antragstellers die Verletzung oder Gefährdung eines Rechts aus einem Bund und Land umschließenden materiellen Verfassungsrechtsverhältnis als mögliche Rechtsfolge ergibt (vgl. BVerfGE 81, 310 [329]).

    Der Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens (vgl. BVerfGE 81, 310 [337 f.]) fordert, daß sowohl der Bund als auch die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Kompetenzen die gebotene und ihnen zumutbare Rücksicht auf das Gesamtinteresse des Bundesstaates und auf die Belange der Länder nehmen.

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89
    Soweit kulturelle Angelegenheiten überhaupt staatlich geregelt werden können, steht die Regelungskompetenz nach Art. 70 ff. GG den Ländern zu, wenn nicht besondere Bestimmungen des Grundgesetzes Begrenzungen oder Ausnahmen zugunsten des Bundes vorsehen (vgl. BVerfGE 12, 205 [229]).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89
    Dabei haben freilich auch die Länder die Bindung der Bundesrepublik Deutschland an das europäische Recht, das durch den Europäischen Gerichtshof verbindlich ausgelegt wird (vgl. BVerfGE 75, 223 [242 f.]), zu beachten.
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89
    Das in Art. 2 EEAG vorgesehene Verfahren formt die Pflicht von Bund und Ländern, sich im kooperativen Bundesstaat gegenseitig zu verständigen (vgl. BVerfGE 1, 299 [315]), in bestimmter Weise aus.
  • BVerfG, 11.04.1989 - 2 BvG 1/89

    Kriterien für die Entscheidung über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung in

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89
    b) Ein Antrag der Bayerischen Staatsregierung, der Bundesregierung im Wege einer einstweiligen Anordnung aufzugeben, den Kabinettsbeschluß vom 8. März 1989 einstweilen nicht zu vollziehen, ist vom Senat durch Urteil vom 11. April 1989 aufgrund einer Abwägung der Folgen zurückgewiesen worden (vgl. BVerfGE 80, 74 ff.).
  • BVerfG, 29.07.1953 - 2 BvE 1/53

    Bundesbankgesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89
    In dieser Bedeutung ist der dem Bund zuzurechnende Beschluß für das Land rechtserheblich und stellt sich deshalb als Maßnahme dar (vgl. BVerfGE 3, 12 [17]).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.04.1989 - 2 BvG 1/89   

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https://dejure.org/1989,1656
BVerfG, 11.04.1989 - 2 BvG 1/89 (https://dejure.org/1989,1656)
BVerfG, Entscheidung vom 11.04.1989 - 2 BvG 1/89 (https://dejure.org/1989,1656)
BVerfG, Entscheidung vom 11. April 1989 - 2 BvG 1/89 (https://dejure.org/1989,1656)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32; GG Art. 24 Abs. 1
    Kriterien für die Entscheidung über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung in einem Bund-Länder-Streit mit gemeinschaftsrechtlichem Bezug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 80, 74
  • NJW 1990, 974
  • MDR 1995, 648
  • DVBl 1989, 556
  • ZUM 1989, 235
  • afp 1990, 116
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1989 - 2 BvG 1/89
    1. Das Bundesverfassungsgericht muß im Verfahren nach § 32 BVerfGG die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Hauptsacheantrag aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Hauptsacheantrag aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 34, 341 >342<; 71, 158 >161<).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 536/72

    Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1989 - 2 BvG 1/89
    1. Das Bundesverfassungsgericht muß im Verfahren nach § 32 BVerfGG die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Hauptsacheantrag aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Hauptsacheantrag aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 34, 341 >342<; 71, 158 >161<).
  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1989 - 2 BvG 1/89
    Bei Würdigung der Umstände, die für oder gegen den Erlaß der einstweiligen Anordnung sprechen, muß die Erwägung, wie die Entscheidung in der Hauptsache lauten würde, grundsätzlich außer Betracht bleiben (BVerfGE 7, 367 >371<).
  • BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60

    Einstweilige Anordnung gegen die Ausstrahlung von Fernsehsendungen durch eine

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1989 - 2 BvG 1/89
    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht auch in einem Bund-Länder-Streit, wie er hier vorliegt (Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG ), einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (BVerfGE 12, 36 >39<).
  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16

    Eilanträge in Sachen CETA erfolglos

    (1) Eine einstweilige Anordnung, durch die die Bundesregierung an einer Zustimmung zur vorläufigen Anwendung von CETA gehindert wird, würde in erheblichem Maße in die - grundsätzlich weite - Gestaltungsfreiheit der Bundesregierung im Rahmen der Europa-, Außen- und Außenwirtschaftspolitik eingreifen (vgl. hierzu BVerfGE 80, 74 ).
  • BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89

    EG-Fernsehrichtlinie

    b) Ein Antrag der Bayerischen Staatsregierung, der Bundesregierung im Wege einer einstweiligen Anordnung aufzugeben, den Kabinettsbeschluß vom 8. März 1989 einstweilen nicht zu vollziehen, ist vom Senat durch Urteil vom 11. April 1989 aufgrund einer Abwägung der Folgen zurückgewiesen worden (vgl. BVerfGE 80, 74 ff.).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 51, 386 (396 f.) [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]; 80, 81 (93) [BVerfG 11.04.1989 - 2 BvG 1/89]) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Februar 1995, a.a.O., S. 46; weitere Nachweise im Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - Buchholz 402.240 § 13 AuslG 1990 Nr. 3 S. 8 = DVBl 1997, 186) gewährt Art. 6 GG unmittelbar keinen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis.
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 20.97

    Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 51, 386 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]; 80, 81 [BVerfG 11.04.1989 - 2 BvG 1/89]) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - BVerwGE 98, 31 [BVerwG 22.02.1995 - 1 C 11/94] = Buchholz 402.240 § 6 AuslG 1990 Nr. 2; weitere Nachweise im Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12 [BVerwG 27.08.1996 - 1 C 8/94] = Buchholz 402.240 § 13 AuslG 1990 Nr. 3, S. 8) gewährt Art. 6 GG aber unmittelbar keinen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis.

    Ebenso wie mit Art. 6 GG (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 [BVerfG 11.04.1989 - 2 BvG 1/89]; Beschluß vom 2. Dezember 1994 - BVerwG 1 B 123.94 - Buchholz 402.240 § 9 AuslG 1990 Nr. 2) ist es auch mit Art. 8 EMRK vereinbar, daß über den Zuzug selbst bei Vorliegen einer Härte nach Ermessen entschieden wird, wenn bei der Ermessensabwägung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die familiären Belange mit dem ihnen zukommenden Gewicht berücksichtigt werden.

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvQ 6/05

    "Bologna-Förderung" - Begründung der Ablehnung der einstweiligen Anordnung

    Das Bundesverfassungsgericht muss im Verfahren nach § 32 BVerfGG die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Hauptsacheantrag aber Erfolg hätte, abwägen gege die Nachteile, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Hauptsacheantrag aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 34, 341 ; 71, 158 ; 80, 74 ; 99, 57 ; 104, 23 ; 106, 253 ; stRspr).

    Bei Würdigung der Umstände, die für oder gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, muss die Erwägung, wie die Entscheidung in der Hauptsache lauten würde, grundsätzlich außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 80, 74 ; 85, 94 ; 104, 23 ).

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 16.96

    Visumspflicht auch bei Einreise zu Familienangehörigen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 51, 386 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]; 80, 81 [BVerfG 11.04.1989 - 2 BvG 1/89]) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - BVerwGE 98, 31 [BVerwG 22.02.1995 - 1 C 11/94] = Buchholz 402.240 § 6 AuslG 1990 Nr. 2; weitere Nachweise im Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12 [BVerwG 27.08.1996 - 1 C 8/94] = Buchholz 402.240 § 13 AuslG 1990 Nr. 3, S. 8) gewährt Art. 6 GG unmittelbar keinen Anspruch auf Aufenthalt.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 2 BvE 1/97

    Keine einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit "Plutonium-Ausschuß"

    Der Gefahr von Präzedenzwirkungen kann durch die Entscheidung in der Hauptsache begegnet werden (vgl. BVerfGE 80, 74 ).
  • VG Meiningen, 23.02.2000 - 1 E 104/00

    Zumutbarkeit der kurzfristigen Reise in die Heimat bei einem illegal nach

    Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen des Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, bei ihrer Ermessensausübung pflichtgemäß, das heißt entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfGE 76, 1 ff.; 80, 81 ff. [BVerfG 11.04.1989 - 2 BvG 1/89]).

    So treten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig einwanderungspolitische Belange dann zurück, wenn die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und einem von ihm als Vater anerkannten deutschen Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden kann, weil dem deutschen Kind wegen dessen Beziehung zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland nicht zumutbar ist (vgl. BVerfGE 76, 1 ff.; 80, 81 ff. [BVerfG 11.04.1989 - 2 BvG 1/89]; B. v. 01.10.1991 - 2 BvR 1365/92; B. v. 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - LVG 13/13

    Gemeindegebietsreform

    (BVerfG, Beschl. 11.04.1989 - 2 BvG 1/89 -, BVerfGE 80, 74 [79]; Berkemann, in: Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Mitarbeiterkommentar und Handbuch, § 32 RdNr. 160).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.1994 - 2 B 10185/94
    Der Vortrag der Antragstellerin, die deutschen Bundesländer hätten mit dem Rundfunkstaatsvertrag die Fernsehrichtlinie nicht - jedenfalls nicht genau und eindeutig - umsetzen wollen, um ihre Rechtsposition in ihrem innerstaatlichen Verfassungskonflikt mit dem Bund nicht zu präjudizieren (siehe dazu das Urteil des BVerfG vom 11. April 1989, BVerfGE 80, 74), hat manches an Plausibilität für sich.
  • VG Karlsruhe, 24.06.1998 - A 6 K 11490/98

    Aussetzung der Abschiebung aufgrund einstweiliger Anordnung; Anforderungen an

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Rechtsprechung
   BVerfG - 2 BvG 1/89   

Anhängiges Verfahren
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BVerfG - 2 BvG 1/89 (https://dejure.org/9999,109440)
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Sonstiges (8)

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme der Bundesregierung

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsergänzungsschrift

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme des Bayerischen Landtags

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Äußerung des Bundesrates

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme der Bundesregierung

Verfahrensgang

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